Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARTOS Fencing Steffen Grollmisch GmbH & Co.KG
1. Gültigkeit
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt), beziehen sich auf alle Verträge, abgeschlossen zwischen dem Auftraggeber und der ARTOS Fencing Steffen Grollmisch GmbH & Co.KG (nachstehend „Verkäufer“ genannt), über Lieferung und Verkauf von Waren, Arbeiten und allen anderen Dienstleistungen und Leistungen. Die Fassung der AGB, welche zur Zeit der Absendung des Auftrages gültig ist, ist untrennbarer Bestandteil des Vertrages.
1.2. Auch in dem Falle, dass der Verkäufer die vom Auftraggeber anders vorgeschlagenen Bedingungen für die Erfüllung der Lieferungen kennt, bzw. er die Gegenvorschläge des Auftraggebers zu den AGB kennt (nachstehend auch „Bedingungen des Auftraggebers“ genannt) und diese Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich ablehnt, sind die Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich. Verbindlich werden die Bedingungen des Auftraggebers nur aufgrund der schriftlichen und ausdrücklichen Akzeptanz seitens des Verkäufers.
1.3. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Verkäufer, einschließlich Änderungen und Ergänzungen, bedürfen der Schriftform. Die Gültigkeit eventueller mündlicher Absprachen und Vereinbarungen ist bedingt durch eine beidseitige schriftliche Bestätigung.
2. Unterlagen für die Angebote
2.1. Der Verkäufer behält sich seine Eigentums-, Autoren- sowie andere Besitzrechte (vor allem know-how) zu sämtlichen Darstellungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen vor, welche der Verkäufer dem Auftraggeber zuschickt oder auf andere Weise im Rahmen der Angebote mitteilt. Der Auftraggeber darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers diese Unterlagen für sich selbst nutzen oder sie übergeben oder anderweitig Dritten zugänglich machen. Es ist nicht notwendig, dass der Verkäufer diese Unterlagen als vertraulich bezeichnet.
3. Abschluss und Inhalt des Vertrages
3.1. Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Die Bestellung in jedweder Form einschließlich Einklicken im Feld „Bestellung“ wird als ein Vorschlag des Auftraggebers für einen Vertragsabschluss betrachtet. Der Vertrag entsteht erst durch eine anfolgende schriftliche Bestätigung des Auftrags seitens des Verkäufers. Inhalt und Umfang des entstandenen Vertrages regelt schließlich die anfolgende schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Verkäufer einschließlich der Anhänge (nachstehend auch „Bestätigung des Auftrages“ genannt) und AGB. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Inhalt und Umfang der Bestätigung des Auftrages ohne Verzug zu überprüfen. Falls der Auftraggeber in der Bestätigung der Bestellung mögliche Abweichungen von den Angaben in seiner Bestellung feststellt, ist er verpflichtet, diese seine Vorbehalte gegen die Bestätigung der Bestellung ohne unnötigen Verzug dem Verkäufer mitzuteilen, sonst werden die Vorbehalte des Auftraggeber nicht berücksichtigt.
3.2. Eine Mieteinheit für Veranstaltungen beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 1 Miettag.
a) Bei längerer Anmietung, oder verspäteter Rückgabe, wird für jede weitere Mieteinheit ein Mietzuschlag von 30 % berechnet.
b) Wird der Artikel nicht spätestens 5 Werktage nach Mietende zurückgeliefert, wird zusätzlich zum vollen Mietpreis je Mieteinheit, der Verkaufspreis des Artikels berechnet.
c) Die Rechnung ist auch ohne vollständige Rückgabe sofort zur Zahlung fällig. Verspätet zurück gegebene Artikel werden wie unter Punkt a und b angegeben berechnet zzgl. einer Aufwandspauschale von 15,- €.
d)Etwaige Änderungen des Lieferumfanges oder der Leistungsausführung aufgrund des Geschäftsablaufes oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse sind nicht immer vermeidbar und bleiben dem Veranstaltungsservice vorbehalten. Es wird dann wenn möglich ein gleichwertiger oder ähnlicher Artikel geliefert.
e) Wird ein Ersatzartikel angenommen, ist dieser im vollen Umfang zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen jeglicher Art.
f) Kann ein Artikel nicht geliefert werden (siehe Punkt d), oder ist ein technischer Artikel defekt, braucht dieser nicht bezahlt werden. Darüber hinaus wird keinerlei Schadensersatz oder Aufwandsentschädigung geleistet!
g) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Nachlass bei Nichtgefallen oder Erfolglosigkeit eines bestimmten Teils (z.B. Livestreaming), von Sachleistungen oder der ganzen Veranstaltung.
h) Bei Ausfall von Leistungen Dritter (Zulieferer jeder Art) im Rahmen des Auftrages leistet der Veranstaltungsservice/Auftragnehmer keinen Schadensersatz.
i) Eventuelle Reklamationen sind sofort an Ort und Stelle, bei Anlieferung oder während einer Veranstaltung gegenüber dem Veranstaltungsservice anzuzeigen. Sie sind in jedem Fall auf dem Lieferschein oder anderweitig schriftlich festzuhalten. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
j) Vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen beim Aufbau oder der Anlieferung, sowie erschwerte Arbeitsbedingungen und Arbeitswege, die einen Mehraufwand verursachen, werden auf Regie berechnet.
k)Lieferzeiten und Aufbauabläufe, insbesondere bei Veranstaltungen, sind insoweit unverbindlich, da durch den Geschäftsablauf bedingt Verzögerungen eintreten können.
l) Der Auftraggeber stellt Strom, Wasser und Müllkapazität in entsprechender Größe und Menge, kostenfrei bauseits ab Aufbaubeginn bis Abbauende zur Verfügung. Die Endreinigung und Wiederherstellung des Mietgegenstandes, des Veranstaltungsortes übernimmt, sofern nicht anders vereinbart, der Auftraggeber. Fechtmatten, Kabel z.B. sind fachgerecht gesäubert und zusammengerollt, mit Klebeband gesichert zurückzugeben.
4. Recht auf Rücktritt vom Vertrag
4. 1. Verbraucher haben Anrecht auf Stornierung des Auftrages ohne Angabe der Gründe und Sanktionen in einer Frist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss, also Annahme der Bestätigung des Auftrages gemäß Art. 3.1. AGB durch den Auftraggeber Wenn es bisher nicht zur Erfüllung der Lieferung der Waren oder Dienstleistungen des Verkäufers gekommen ist, kann der Auftraggeber, welcher Verbraucher ist, vom Vertrag innerhalb von 1 Monat ab Annahme der Bestätigung des Auftrages zurücktreten. Der Verkäufer ist gleichzeitig verpflichtet, dem Auftraggeber, welcher Verbraucher ist, die bezahlten Beträge innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsrücktritt zu zahlen.
Die Stornierung des Auftrages erfolgt entweder schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger, oder Rücksendung der Ware auf folgende Adresse
ARTOS Fencing Steffen Grollmisch GmbH & Co.KG
Ziegeleiweg 13a-15,
04435 Schkeuditz, Germany
4.2 Zur Einhaltung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware (Datum des Poststempels). Der Besteller die Kosten der Rücksendung zu tragen. Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Verbraucher im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers sind natürliche Personen, welche die bei dem Verkäufer zu einem Zwecke, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, bestellen. Verbraucher sind im Sinne der Rechtsvorschriften Personen, welche bei Abschluss und Erfüllung des Vertrages nicht im Rahmen ihrer geschäftlichen oder anderen unternehmerischen Tätigkeit handeln.
4.3. Der Auftragnehmer behalten sich vor, Aufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Aufträge mit Fertigprodukten des Auftraggebers wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach unseren sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ausführung aus moralischen, technischen, betrieblichen oder ähnlichen Gründen unzumutbar ist. Ebenso können wir einen Auftrag teilweise oder ganz ablehnen, wenn es bei vorherigen Aufträgen zu Problemen bei der Zahlung, bei der Zusammenarbeit oder bei der Bereitstellung von für den Auftrag notwendigen Informationen, Materialien und Leistungen gekommen ist oder eine bei periodisch wiederkehrenden Zahlungen die Auftragsabwicklung erleichternde und von uns geforderte Einzugsermächtigung oder eine Bonitätsprüfung verweigert wird bzw. die Bonitätsauskünfte negativ lauten. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Aufträge über die Weiterverwendung von Fertigprodukten des Auftraggebers sind erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
5. Zahlungsform
5.1. Falls in der Bestätigung des Auftrages nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise ohne Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung des Transports. Der Preis für Transport und Verpackung wird bestimmt gemäß Preisliste, angeführt im Art. 9.2 AGB. Die Bedingungen der Versicherung des Transportes sind im Art. 9.4 AGB bestimmt. Der Verkäufer ist berechtigt, zu den Preisen die gesetzliche Mehrwertsteuer und eventuelle Export- und Importzollgebühren zurechnen.
5.2. Falls in der Bestätigung des Auftrages nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis im Voraus fällig (vorschussweise). Gleichzeitig mit Zusendung der Bestätigung des Auftrages wird dem Auftraggeber eine Rechnung zugeschickt, welche innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt durch den Auftraggeber zahlbar ist, falls aus dieser oder der Bestätigung des Auftrages keine andere Vereinbarung zu entnehmen ist. Mit Hinblick auf die vorläufige Lieferfrist, angeführt in der Bestätigung des Auftrages, erfolgt nach vollständigem Erhalt der Zahlung der Versand der Waren und das spätestens innerhalb von 20 Werktagen ab Bezahlung des Warenpreises. Abschlag eines Skontos vom Preis der Waren ist nur in einer besonderen, vorher vereinbarten und schriftlichen Absprache zwischen Auftraggeber und Verkäufer zulässig.
5.3. Falls es sich bei der bestellten Ware um eine Anfertigung im Auftrag handelt, z. B. Benutzung einer besonderen Farbe bei einer Schaffung des Logos, ist im Gegensatz zu Art. 5.2 AGB fünfzig Prozent vom Kaufpreis vor Beginn der Herstellung der Waren fällig. Nach Herstellung der Ware sind die restlichen fünfzig Prozent auch im Voraus fällig. Sofort nach vollständigem Erhalt der Zahlungen folgt der Versand der Waren an den Auftraggeber.
5.4 Teillieferungen sind zulässig. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Teillieferungen die Rechnungslegung auch geteilt durchzuführen.
5.5 Die Zahlung des Auftraggebers an den Verkäufer wird erst dann als erfolgt betrachtet, wenn der Verkäufer über den Betrag frei verfügen kann. Erfolgt die Zahlung des Auftraggebers durch Ausstellung eines Zahlungsschecks, wird sie als durchgeführt angesehen, wenn der Scheck ausgezahlt ist.
5.6 Gerät der Besteller mit einer Zahlung bei dem Verkäufer in Verzug, finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung. Ist der Besteller Verbraucher nach § 13 BGB, findet ein Zinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz Anwendung. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so ist die Geldschuld während des Zahlungsverzuges in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und gegenüber dem Besteller geltend zu machen.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
6.1. Ist der Auftraggeber nicht Verbraucher, gilt, dass auch im Falle von Geltendmachung von Reklamationen oder Gegenansprüchen der Auftraggeber nur dann zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber dem Verkäufer berechtigt ist, falls die Gegenansprüche des Auftraggebers entweder rechtskräftig bestimmt wurden, oder falls der Verkäufer diese als unbestritten anerkannte, und oder es ist unter allen Umständen über jeden Zweifel ersichtlich, dass die Ansprüche des Auftraggebers berechtigt sind; der Auftraggeber ist berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Verkäufer nur dann geltend zu machen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers auf der gleichen Vertragsbeziehung beruht.
6.2. Stellt der Verkäufer nach Abschluss des Vertrages Tatsachen fest, welche den Anspruch auf Zahlung des Verkäufers aufgrund der Unfähigkeit des Auftraggebers zu zahlen, bedrohen, ist der Verkäufer berechtigt, die Durchführung der Leistung abzulehnen. In diesem Falle muss der Verkäufer dem Auftraggeber schriftlich eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Auftraggeber für die Lieferung der Waren zahlen oder auf eine angemessene Weise eine Garantie gewähren. Falls der Auftraggeber dem Verkäufer diese Forderung verweigert oder es zu einem erfolglosen Ablauf der Frist kommt, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Erstattung des Schadens wegen Nichterfüllung zu fordern.
6.3. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlungspflicht in Verzug, kann der Verkäufer nach schriftlicher Mitteilung seine Pflicht auf Durchführung der Leistung bis zum Erhalt der Zahlungen verschieben.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Ansprüche des Verkäufers im Besitz des Verkäufers (Ware mit Vorbehalt des Eigentums). Für den Fall einer Handlung des Auftraggebers gegen den Vertrag (z. B. Zahlungsverzug), hat der Verkäufer nach vorheriger Bestimmung einer angemessenen Frist das Recht, die gelieferten Waren mit Vorbehalt zurückzunehmen; die Rücknahme der gelieferten Ware mit Vorbehalt stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Verkäufer ist danach berechtigt, diese Waren zu veräußern. Nach Abzug eines angemessenen Betrags der Kosten für die Veräußerung der Waren, wird der Erlös der Veräußerung mit den geschuldeten Beträgen des Auftraggebers eingerechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit der Ware, die mit Vorbehalt geliefert wurde, sorgfältig umzugehen. Im Falle von Eingriffen Dritter in diese Waren, vor allem im Falle von Pfändung, macht der Auftraggeber unverzüglich auf das fremde Eigentum aufmerksam und wird den Verkäufer unverzüglich informieren, damit dieser seine Eigentumsrechte geltend machen kann.
7.2. Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers bezieht sich auch auf die Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung von Produkten, entstanden mit Hilfe der Ware, die vom Verkäufer geliefert wurde, und zwar bis zur deren vollen Preis, wobei der Verkäufer als Hersteller betrachtet wird.
7.3. Eventuelle Forderungen gegenüber Dritten, die aus dem weiteren Verkauf entstehen, tritt der Auftraggeber, der kein Verbraucher ist, schon jetzt gesamt, bzw. in der Höhe des Miteigentumsanteils des Verkäufers, dem Verkäufer zur Sicherung ab. Waren und an ihre Stelle tretende Forderungen darf der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen nicht an Dritte verpfänden, als Sicherung abgeben oder sie abtreten.
8. Lieferfrist und Erfüllungszeit
8.1. Bei Lieferterminen und Lieferfristen handelt es sich ausschließlich um unverbindliche Angaben für die Lieferungen aus Schkeuditz bei Leipzig, außer wenn sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. In einem solchen Falle muss jedoch der Auftraggeber sicherstellen, dass alle seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer ordentlich und rechtzeitig erfüllt werden; wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers die Lieferung auf die Zieladresse eines Auftraggebers von einem anderen Ort aus durchgeführt wird, ob mittels des Verkäufers oder mittels anderer Personen, die mit dem Verkäufer vereinbart wurden, trägt das Risiko der Verzögerung der Lieferung im vollen Umfang der Auftraggeber, falls schriftlich und ausdrücklich nicht anderes vereinbart wurde.
8.2. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis um ein Fixgeschäft gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder nach § 376 HGB, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt ebenfalls, wenn der Besteller infolge eines von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. Die Haftung des Verkäufers ist in diesem Fall auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer durch den Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei dem Verkäufer das Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zugerechnet werden muss. Der Verkäufer haftet dem Besteller gegenüber bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei dem Verkäufer ein etwaiges Verschulden seiner Vertreter- oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung des Verkäufers ist auf typische Weise eintretende, vorsehbare Schäden begrenzt, wenn der Verzug der Lieferung nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
8.3. Wenn ein zu vertretender Lieferverzug, unter Berücksichtigung von Ziffer 8.1, dessen Risiko der Verkäufer aufgrund schriftlicher Vereinbarung übernommen hat, auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Verkäufer oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Haftung auf Schadensersatz für typischerweise, vorhersehbar eintretende Schäden begrenzt ist.
8.4. Bei von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzug ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen, wobei weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers, die dem Besteller einen Anspruch auf Schadensersatz bei von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzug gewähren, bleiben hiervon unberührt.
8.5. Soweit dies für den Besteller zumutbar ist, ist der Verkäufer jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
8.6. Kommt der Besteller in den Annahme- bzw. Schuldnerverzug, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung bzw. des zufälligen Untergangs auf den Besteller über.
9. Übergang der Risiken, Transport, Verpackung und Versicherung des Transportes der Waren
9.1. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr der Beschädigung der Ware mit Übergabe der Waren zum Transport auf den Auftraggeber über.
9.2. Verpackung und Absendung wird unversichert auf Kosten und Gefahren des Auftraggebers durchgeführt. Transportkosten und Verpackungskosten werden gemäß folgender Preisliste bestimmt:
Preise und Produkte für den nationalen und internationalen Versand
Parcels
Paket Gewicht/ Größe | DEUTSCHLAND | EU | WELT | ||
---|---|---|---|---|---|
Zone 1 | Zone 2 | Zone 3 | Zone 4 | ||
Preis in € | Preis in € | Preis in € | Preis in € | Preis in € | |
bis 10 kg bis 120 x 60 x 60 cm (Paket S) |
9,99 | 25,99 | 38,99 | 51,99 | 63,99 |
bis 20 kg bis 120 x 60 x 60 cm (Paket M) |
20,99 | 40,99 | 58,99 | 77,99 | 101,99 |
bis 31,5 kg bis 120 x 60 x 60 cm (Paket L) |
22,99 | 50,99 | 63,99 | 102,99 | 134,99 |
Fechtbahnen
Versandart/ Versandgebiet |
Versandmenge | Preis in € |
Übersee/ Luftfracht an jeden größeren Flughafen weltweit |
1 Fechtbahn | 180,00 |
Spedition/ Landweg (innerhalb Deutschland) |
1 Fechtbahn | 52,00 |
Spedition/ Landweg (Euopaweit) |
1 Fechtbahn | 92,00 |
Spedition/ Landweg (innerhalb Deutschland) |
6 Fechtbahnen | 135,00 |
Spedition/ Landweg (Europaweit) |
6 Fechtbahnen | 185,00 |
9.3. Erfolgt die Leistung der Warenlieferung in mehreren Teillieferungen aus Gründen, für welche der Verkäufer verantwortlich ist, werden die Transportkosten bzw. Verpackungskosten, dem Auftraggeber nur einmal berechnet.
9.4. Auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers kann der Transport versichert werden, die Versicherung muss schriftlich bei Zusendung des Auftrages vereinbart werden.
9.5. Bei Export der Ware muss der Auftraggeber sichern, dass vor der Export dem Verkäufer alle Dokumente gewährt werden, vor allem die Ausfuhr- und Einfuhrerklärung, falls diese benötigt werden. Eventuelle Kosten und Risiken, die aufgrund der Verletzung der Pflichten des Auftraggebers entstehen, trägt der Auftraggeber.
10. Mängel, Gewährleistung der Qualität der Waren und Schadensersatz
10.1. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, bestehen Mängelansprüche nur, wenn der Besteller ordnungsgemäß den in § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Ist der Besteller kein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, sind binnen einer Frist von 2 Monaten ab Empfang der Ware offensichtliche Mängel in Schriftform gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen. Die Frist ist gewahrt, wenn die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Anzeige gegenüber dem Verkäufer erfolgt ist.
10.2. Unter Ausschluss der Rechte des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder den Preis zu mindern (Minderung), ist der Verkäufer bei einem von dem Verkäufer zu vertretenden Mangel der Ware zur Nacherfüllung verpflichtet. Zur Nacherfüllung ist der Verkäufer nicht verpflichtet, wenn die gesetzlichen Bestimmungen den Verkäufer zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigen. Der Besteller hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Ist der Besteller Verbraucher, so kann er die Nacherfüllung in der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung einer neuen Ware verlangen. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der durch den Käufer gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur zu unverhältnismäßigen Kosten möglich und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn der zweite vergebliche Nachbesserungsversuch durch den Verkäufer erfolgt ist, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche durch den Verkäufer als angemessen zu betrachten und dem Besteller zumutbar sind. Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen, so kann der Besteller nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder aber vom Vertrag zurücktreten. Dies erfolgt durch Erklärung in Schriftform gegenüber dem Verkäufer.
10.3. Waren, die als „Fechtklingen“ bezeichnet werden, haben eine folgende Eigenschaft, welche der Auftraggeber hierdurch ausdrücklich annimmt und die dem Auftraggeber dadurch erklärt ist:
Es gibt keine bruchsicheren Klingen. Für einen Bruch der Klinge auch bei einer typischen sportlichen Nutzung kann also in keinem Falle eine Garantie übernommen werden, außer wenn der Auftraggeber dem Verkäufer einen Defekt im Material nachweist.
10.4. Ist der Besteller Unternehmer nach § 14 BGB, verjähren Gewährleistungsansprüche in einem Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Besteller. Ausgenommen sind etwaige Gewährleistungsansprüche, wo der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Für diesen Fall finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung. Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB finden die gesetzlichen Verjährungsfristen Anwendung. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Erhalt der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller den Mangel gegenüber dem Verkäufer nicht rechtzeitig angezeigt hat.
10.5. Tritt der Auftraggeber vom Auftrag zurück ( zwingend schriftlich per Post, Fax oder E-Mail ), ist dem Veranstaltungsservice der entstandene Schaden aus Mietausfall und entgangenem Gewinn sowie an Arbeits- und Verwaltungsaufwand in Form von Stornierungskosten nach folgender Staffelung zu erstatten:
Ab Auftragserteilung bis 90 Tage vor der Veranstaltung...30 % der Auftragssumme
ab 89 bis 60 Tage.........................................................50 % der Auftragssumme
ab 59 bis 30 Tage.........................................................70 % der Auftragssumme
ab 29 bis 15 Tage.........................................................80 % der Auftragssumme
ab 14 bis 01 Tag...........................................................90 % der Auftragssumme
Bereits zum Zeitpunkt der Kündigung entstandene Aufwendungen, die auftragsbedingt bereits entstanden sind und über der Prozentstaffel liegen, trägt der Auftraggeber zusätzlich.
11. Einschränkung der Haftung
11.1. Der Verkäufer macht den Auftraggeber ausdrücklich auf folgendes aufmerksam:
Bei Fechtmaterial handelt sich um eine Schutzausrüstung, welche eine bestimmte Pflege erfordert und den geltenden Normen des zuständigen Verbandes für Schutzausrüstung entsprechen muss. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich bei dem zuständigen Verband über die Schutznormen, gültig für den Auftraggeber, informieren und muss deren Erfüllung sichern (FIE). Wenn dies zwischen Auftraggeber und Verkäufer nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung dafür, ob die entsprechende Ware den einzelnen Ansprüchen auf Schutzausrüstung entspricht.
11.2. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, den gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung des Produkthaftungsgesetzes umfasst werden. Für etwaige Schäden, die hiervon nicht erfasst werden und die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder durch Arglist durch den Verkäufer basieren, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Hat der Verkäufer nicht vorsätzlich gehandelt, ist eine Schadensersatzhaftung mit Ausnahme der Fälle des Satzes 1. auf den typischer Weise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wenn durch den Verkäufer eine ausdrückliche Beschaffenheits- und oder Haltbarkeitsgarantie bezüglich der Waren in Schriftform abgegeben wurde, so haftet der Verkäufer auch im Rahmen dieser Garantie für Schäden, die auf dem Wege der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen.
11.3. Werden durch Fahrlässigkeit von dem Verkäufer Vertragspflichten verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist und welche schriftlich vereinbart wurden, haftet der Verkäufer auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden. Die Haftung des Verkäufers erfolgt nur, wenn die Schäden typischer Weise und vorhersehbar mit dem Vertrag verbunden sind.
11.4. Ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ist eine weitergehende Haftung gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen, wenn zuvor nichts Abweichendes geregelt wurde. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
11.5. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Lieferung der Ware, ausgenommen hiervon sind die Fälle, in denen der Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und hierdurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eingetreten ist.
11.6. Der Auftragnehmer ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren und auch solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Unfälle, Arbeitsunfähigkeit, Ausfall von Transportmitteln oder Energie sowie Mobilmachung, der Verteidigungsfall und Unruhen. In solchen Fällen höherer Gewalt verlängern sich Fristen und verschieben sich Termine unter Zubilligung einer Anlauffrist um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Leistung unmöglich, so haben wir das nicht zu vertreten.
11.7.Der Auftraggeber haftet für angemietete Artikel von der direkten Übernahme mittels Liefer- oder Leihscheines, über die indirekte Annahme (bei Aufbauten anlässlich einer Veranstaltung lt. Ladelisten) bis zur Rückgabe bzw. Rücknahme für Verlust oder Beschädigung. Verzichtet der Auftraggeber/Mieter bei Lieferung oder Rücknahme auf die Kontrolle von Artikeln und Leistungen, erkennt er die vom Veranstaltungsservice gelieferten oder ermittelten Bestände vollständig an! Auch wenn danach keine Kontrolle mehr möglich ist. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Der Veranstaltungsservice haftet nicht für Schäden die veranstaltungsbedingt entstehen, außer ein Schaden wird grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Es besteht grundsätzlich keine Versicherung für Mietartikel oder für Veranstaltungen. Es wird dem Mieter oder Auftraggeber empfohlen, sofern möglich, jeweils eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
12. Erfüllungsort, Gerichtszuständigkeit
12.1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der Gesellschaft des Verkäufers in in Schkeuditz Bundesrepublik Deutschland.
12.2. . Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 38 ZPO, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten – unabhängig vom Streitwert – das Amtsgericht Leipzig.
13.Datenspeicherung/Datenschutz/Fernmeldegeheimnis
Unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen werden personen- und firmenbezogene Bestellerdaten von uns gespeichert und in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet. Mit der Speicherung seiner Daten erklärt der Besteller sich einverstanden. Die Daten dürfen anonymisiert auch zum Zwecke des Marketings und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Produkte - soweit gesetzlich zulässig - verarbeitet und genutzt werden, sofern der Besteller dem nicht schriftlich widersprochen hat. Der Auftraggeber kann auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erhalten. Der Auftragnehmer wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Bestellers ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als wir gesetzlich verpflichtet sind, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht. Wir weisen den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
14. Wahl des Rechts
Für alle Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es sind alle Kollisionsnormen, sowie Abkommen der UNO über internationalen Warenverkauf ausgeschlossen, außer des Falles, wenn die Rechtsordnung des ausländischen Auftraggebers eine ausschließliche Geltung der eigenen Rechtsordnung bestimmt. Falls der Auftraggeber Verbraucher mit Dauerwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist und gleichzeitig auf dem Gebiet der EU, gilt die Wahl des Rechts, getätigt in diesem Artikel der AGB nur unter der Voraussetzung, dass dadurch nicht die Bestimmung des Art. 6 der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rats (EG) Nr. 593/2008 vom 17. Juni 2008 über ausschlaggebendes Recht für vertragliche Schuldverhältnisse (Rom I) über Verbrauchsverträge verletzt wird.
15. Abschlussbestimmungen, Salvatorische Klausel
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages teilweise oder vollständig ungültig sein, oder später werden, ist dadurch nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen berührt. Die Vertragsseiten verpflichten sich für diesen Fall, an Stele der ungültigen Bestimmung eine gültige zu vereinbaren, die, falls dies rechtlich möglich ist, dem Sinn der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt, mit Rücksicht auf die Interessen, die von den Vertragsseiten im Vertrag verfasst wurden. Die Bestimmungen, angeführt in Art. 14.1. AGB gelten auch dann, wenn der Vertrag eine unvorsehbare Lücke aufweist.
15.2 Die AGB werden am 01.Januar 2014 gültig. Die AGB sind auf der Internetseite des Verkäufers unter www.artos-fencing.com veröffentlicht.